Presseinformationen

Die vom Kreisseniorenrat herausgegebenen Presseinformationen werden in der Regel auch jedem Mitglied des Kreisrats des Kreises Tübingen zur Kenntnis gegeben.

Presseinformation vom 7. März 2012

Kreisseniorenrat und Landkreis schließen öffentlich-rechtlichen Vertrag

Landkreis fördert allgemeine selbstorganisierte Seniorenarbeit 
Mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Erbringung von Leistungen und deren Finanzierung setzen der Landkreis Tübingen und der Kreisseniorenrat Tübingen ihren Weg des Zusammenwirkens bei der Seniorenarbeit fort.
Ihrem Wesen nach ist die jetzt getroffene rechtliche Vereinbarung ein Austauschvertrag nach § 56 des Landesverwaltungsverfahren-Gesetzes. In dem Vertrag verpflichten sich die Vertragspartner dazu, Leistungen  und Gegenleistungen  zu erbringen. Der Kreisseniorenrat initiiert danach Aktionen, die die Teilhabe  der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und übernimmt dazu einschlägige Dienstleistungen. Die Angebote richten sich an alle Seniorinnen und Senioren im Landkreis 

Der Landkreis  gewährt seinerseits dem Kreisseniorenrat einen auskömmlichen Festbetrag zur Finanzierung der durch die eingegangene Leistungsverpflichtung entstehenden Ausgaben. Die jährliche Zuwendungssumme beträgt 20 000 €.

Der Vertrag ist am 01. Januar 2012 in Kraft getreten und  endet nach Ablauf von drei Jahren.  (Der erste Vertrag dieser Art ist nach seiner dreijährigen Laufzeit Ende des Jahres 2011 ausgelaufen).
Die Übernahme einer eigenverantwortlichen und selbstorganisierten Trägerschaft  von seniorenbezogenen Aufgaben gehört schon seit langem zum Handlungsprogramm des Kreisseniorenrats Tübingen.
Zu nennen sind beispielsweise die Wohnberatungsstelle, die Geschäftsstelle zur Verleihung des Qualitätssiegels für das Betreute Wohnen,  die Beratungsstelle für Verbraucherschutz, die  ehrenamtliche Rechtsberatung oder auch der Wegweiser für Seniorinnen und Senioren im Kreis Tübingen. Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 und der Ausblick auf das Jahr 2012 mit näheren Angaben ist angeschlossen.

Der Kreisseniorenrat ist für die Fachlichkeit und Qualität seiner Leistungen verantwortlich. Er ist verpflichtet, zum Nachweis der Wirksamkeit seiner Arbeit eine Evaluation in Form eines Jahresberichtes vorzulegen. Dieser Evaluationsbericht muss mindestens Angaben zu Art und Anzahl der Angebote und Leistungen, der Nachfrageentwicklung, des Mitteleinsatzes und der Zielerreichung enthalten.
Der Kreisseniorenrat sieht in dem Vertrag eine Wertschätzung seiner Arbeit im Gefüge der Seniorenarbeit im Kreis Tübingen. Der Vorsitzende des Kreisseniorenrats, Hansjürgen Stiller, hat in einem Schreiben Landrat Joachim Walter  für die Gewährung der Zuwendung und deren dreijährige Sicherung durch den Zuwendungsvertrag gedankt. „Wir wissen es sehr zu schätzen, dass der Kreis Tübingen die allgemeine selbstorganisierte Seniorenarbeit im Kreis nicht nur verbal unterstützt, sondern im  Rahmen seiner Freiwilligkeitsleistungen  auch finanziell fördert“ und „Die  Förderrung und Unterstützung  der Arbeit eines Kreisseniorenrats  durch  einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ist im ganzen Land einzigartig“.
Für Landrat Joachim Walter ist die Seniorenarbeit im Kreis Tübingen eine „wichtige Basis für die Gestaltung und Fortentwicklung unseres Gemeinwesens. Der Kreis-
seniorenrat macht mit seinem Engagement deutlich, wie wichtig die Kompetenzen und Erfahrungen älterer Menschen hierfür sind. Für den Landkreis Tübingen ist diese Arbeit gleichermaßen wertvoll wie in höchstem Maße anerkennenswert. Vor diesem Hintergrund ist die Förderung der Kreisseniorenarbeit im Rahmen unserer Freiwilligkeitsleistungen gut investiertes Geld, von dem die  Bürgerinnen und Bürger in unseren Städten und Gemeinden profitieren“
 

Presseinformation vom 4. Januar 2012

Europäisches Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012

Projektvorschlag des Kreisseniorenrats Tübingen angenommen

Beteiligung am Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012

Vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament wurde das Jahr 2012 zum Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen ausgerufen. 

Als nationale Koordinierungsstelle für das Europäische Jahr 2012 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu einer Beteiligung aufgerufen. Der Kreisseniorenrat Tübingen ist diesem Aufruf gefolgt und hat das Projekt

« Vorbereitung auf  die nachberufliche Lebensphase  
als Aufgabe  betrieblicher  Personalfürsorge und als Werbeplattform
 für das  Bürgerschaftliche Engagement »

als seinen Beitrag  von über 300 Projekten zum Europäischen Jahr 2012 eingereicht. 

Dank der persönlichen Unterstützung des Antrags durch die Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Tübingen-Hechingen, Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz MdB, hat die nationale Kooordinierungsstelle  das Tübinger Projekt
Projekt – zusammen mit 45 weiteren Projekten - ausgewählt. Die nationale Koordinierungsstelle fördert das Projekt mit 10 000,- €.

Annette Widmann-Mauz MdB begründete ihren Einsatz u.a. mit der im Projekt angelegten vielversprechenden Zusammenarbeit zwischen der Seniorenorganisation und Personalstellen von Unternehmen und Betrieben. Diese Kooperation gibt in ihren Augen richtige Antworten auf wichtige Fragen, wie der Gestaltung eines aktiven und sinnstiftenden Ruhestands nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. 

Widmann-Mauz MdB:

„ Ich freue mich sehr, dass sich der gemeinschaftliche Einsatz gelohnt hat und der Bund das vorausschauende Konzept des Kreisseniorenrats finanziell unterstützen wird. Die Mehrzahl der Menschen geht heute erfreulicherweise fit und noch immer leistungsfähig in den verdienten Ruhestand. Viele wollen auch weiterhin aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben bzw. sich neue Tätigkeitsfelder suchen. Mit seinem Angebot unterstützt der Kreisseniorenrat dieses neue Bild des Alterns, indem er mit innerbetrieblichen Maßnahmen frühzeitig Perspektiven für angehende Senioren bietet, ihre Potenziale für später nutzt und damit auch möglichen Orientierungskrisen beim Renteneintritt entgegenwirkt.“

Ziel des Projektes ist die Erarbeitung  eines Konzepts,  wie im Kreis Tübingen – und darüber hinaus auch in angrenzenden Regionen - ein aktives Alter   in der nach- beruflichen Lebensphase dadurch gefördert werden kann, dass die 

• Vorbereitung  auf den nachberuflichen Lebensabschnitt 
• betriebliche Personalfürsorge 
• Werbung für das Bürgerschaftliche Engagement 

miteinander verbunden werden.

Zielgruppen der Projektarbeit sind 
 
• Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen in Behörden und Unternehmen
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden und Unternehmen, die in den  
               nächsten Jahren wegen Erreichung der Altersgrenze ihre berufliche 
               Lebensphase beenden werden.

Hintergrundinformationen   

Ziel des Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012 ist es, die Schaffung einer Kultur des aktiven Alterns in Europa zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten der EU, ihre regionalen und lokalen Behörden, die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft werden dazu angehalten und dabei unterstützt, ein aktives Altern zu fördern und mehr zu unternehmen, um das Potential der rasch wachsenden Bevölkerungsgruppe der Menschen im Alter von Ende 50 und älter zu mobilisieren.

Die   demographische  Entwicklung  mit  der   höheren  Lebenserwartung  und der Zunahme  der  älteren  Bevölkerung  ist  ein  gesellschaftspolitisches  Hauptthema. Dabei   kommt   der  Frage   nach   der   rechtzeitigen Vorbereitung  auf   die   nachberufliche  Lebensphase eine ganz erhebliche Bedeutung zu. Gilt es doch, den im Anschluss  an  das   Berufsleben  auf  Grund  der  längeren   Lebenszeit  noch   zu erwartenden  20  – 25  Lebensjahren  einen   befriedigenden Inhalt  zu  geben.

Mit dieser Frage hat sich bereits das  EU-Projekt  «Transage – Übergang  vom   Berufsleben  ins  Berufungsleben«  (www.transage.de) (Laufzeit  2010 – 2011) eingehend  befaßt. Als    Teilnehmer an diesem EU - Projekt   hat     sich    der   Kreisseniorenrat   Tübingen   dafür   ausgesprochen,   dass    es   künftig   zu    den   Aufgaben  der    personalverwaltenden Stellen   von  Behörden  und  Unternehmen  gehören  sollte,  Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter,  die  in  den  kommenden  Jahren  altersbedingt  aus  dem  Berufsleben ausscheiden,  als  Akt  der  Personalfürsorge auf  den  sich  abzeichnenden  neuen Lebensabschnitts vorzubereiten. Dabei  wären dann unter Hinweis auf  bestehende Freiwilligenbörsen wie z. B. die des Kreises Tübingen (www. engagiert-im-kreis-tuebingen.de) Engagement-Möglichkeiten aufzuzeigen und sowohl zum Nutzen für  die Gesellschaft als auch zum eigenen persönlichen Nutzen  im Sinne des aktiven Alterns für ein Mitmachen zu werben. 

Das neue Projekt ist damit zugleich auch eine Weiterführung des Ende 2011 ausgelaufenden Programms „Freiwilligendienst aller Generationen“, an dem der Kreis Tübingen mt dem Leuchtturmprojekt BEST beteiligt war.  

 

 

Presseinformation vom 11. Juli 2011

Übergang vom Berufsleben in die nachberufliche Lebenszeit

 - EU-Projekt «Transage» zeigt Wege auf –

Wie in Deutschland gehört  auch in anderen europäischen Ländern  die demographische Entwicklung mit einer höheren Lebenserwartung und der sich daraus ergebenden Zunahme der älteren Bevölkerung zu den gesellschaftspolitischen Hauptthemen. Dabei kommt hier wie dort der Frage nach der  rechtzeitigen Vorbereitung auf die nachberufliche Lebensphase eine ganz erhebliche Bedeutung zu. Gilt es doch, den im Anschluss an das Berufsleben auf Grund der längeren  Lebenszeit noch zu erwartenden 20 – 25 Lebensjahren einen befriedigenden Inhalt zu geben.

Partnerorganisationen der vier EU Länder Estland, Italien, Spanien und Deutschland haben sich deshalb zu der zweijährigen Lernpartnerschaft «Transage – Übergang vom Berufsleben ins Berufungsleben«  (www.transage.eu) zusammen gefunden, um  miteinander zu überlegen, wie der Übergang vom Berufsleben in die nachberufliche Lebenszeit gestaltet werden kann. Auf  vier Treffen in jeweils einem der  Partnerländer   wurden zum einen Erfahrungen ausgetauscht. Zum  anderen wurde gemeinsam überlegt, welche Wege des Übergangs begangen werden können. Neben der intensiven Sacharbeitet wurde dabei auch der Geist der europäischen Zusammenarbeit und die Gastfreundschaft gepflegt.

Das Transage-Projekt wurde Ende Juni 2011 abgeschlossen.

Der Kreisseniorenrat Tübingen gehörte zu  den Projektteilnehmern der deutschen Seite. Er hat sich sich im Rahmen der Projektarbeit dafür ausgesprochen, dass es  künftig  zu den Aufgaben  personalverwaltender Stellen einer Behörde oder auch eines Unternehmens  gehören sollte, diejenigen  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den kommenden Jahren altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden, auf den sich  abzeichnenden neuen Lebensabschnitts vorzubereiten.

Dies sei – so der Kreisseniorenrat - durchaus als ein Akt der Personalfürsorge zu werten. Diese Überlegung wird in die für die EU-Kommission noch zu fertigende Projektdokumentation  mit aufgenommen.

Nach Auffassung des Kreisseniorenrats sollte es nach Beendigung der Projektarbeit nicht dabei bleiben, dass lediglich ein Projektbericht abgefasst wird.  Vielmehr muss es auch darum gehen, an den Projekterkenntnissen und Projektergebnissen weiterzuarbeiten  und sie umzusetzen. DerKreisseniorenrat Tübingen wird  deshalb  der Frage nach der Bereitschaft der hiesigen Behörden und  Unternehmen, sich für die Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die nachberufliche Lebensphase zu engagieren und den innerbetrieblichen Möglichkeiten hierzu,  nachgehen und für das Transage-Anliegen werben.

Dabei wären dann auch  unter Hinweis auf die Freiwilligenbörse für den Landkreis Tübingen (www. engagiert-im-kreis-tuebingen.de) sowohl zum  eigenen persönlichen Nutzen  als auch zum Nutzen für die Gesellschaft mögliche Engagementfelder aufzuzeigen.

 

Presseinformation vom 15. Juni 2011

Neuauflage des Wegweisers für Seniorinnen und Senioren im Kreis Tübingen

Große Nachfrage nach Informationen
Der Kreisseniorenrat Tübingen legt eine Neuauflage seines Wegweisers für Seniorinnen und Senioren im Kreis Tübingen vor. Auf insgesamt 120 Seiten wurden Informationen über Kontaktstellen, Angebote, Dienstleistungen und Möglichkeiten für ältere Bürgerinnen und Bürger des Kreises Tübingen zusammengestellt.

Die Neuauflage des Wegweisers war erforderlich, weil die letzte Ausgabe aus dem Jahr 2009 vergriffen war. Zwar schreibt das Sekretariat des Kreisseniorenrats den Wegweiser als elektronisches Datenwerk laufend fort und versendet auf Anforderung diese E-Fassung. Die Nachfrage nach einer gedruckten Fassung ist jedoch nach wie vor sehr groß. Offensichtlich kann die elektronische Fassung des Wegweisers eine gedruckte Veröffentlichung  nicht ersetzen.
Neue Angebote wie z.B. der Pflegestützpunkt Landkreis Tübingen mit seinen örtlichen Ansprechstellen, das  Projekt  „Schüler für Senioren“ der Tübinger Walter-Erbe-Realschule, die erst vor kurzem eingerichtete Rottenburger Koordinationsstelle für  Besuchsdienste,  die Generationen übergreifenden Wohnpatenschaften „Wohnen mit Hilfe“  oder die kommunale Suchtberatungsstelle des Landkreises wurden in den Wegweiser aufgenommen.

Im  Wegweiser spiegelt sich insbesondere das Netz der unterstützenden und helfenden Seniorenarbeit im Kreis Tübingen wider. Er zeigt, dass dieses Netz eng geknüpft ist.  Dieses Netz muss  gepflegt und seine Tragfähigkeit laufend geprüft werden. Wo sich zeigt, dass es zu dünn ist, sind  seine Maschen zu verstärken. Der Kreisseniorenrat setzt sich deshalb für  ein  systemisch ausgerichtetes  Denken und Handeln bei der Organisation der unterstützenden und helfenden Seniorenarbeit ein.
Ferner  geht es dem Kreisseniorenrat auch um  die Gewinnung von weiteren Multiplikatoren, die vor Ort auf den Wegweiser als Datenwerk der unterstützenden und helfenden Seniorenarbeit aufmerksam machen und Rat suchenden älteren Menschen dabei helfen, sich in der Vielzahl der Angebote besser zurecht zu finden. D.h. es geht letztlich  um die Information über die Information.

Zu denken ist dabei an  Personen, Organisationen und Institutionen, die selbst nicht zum System der Seniorenarbeit gehören, die aber im Rahmen der Wahrnehmung ihrer eigenen Aufgaben Kontakte zu Seniorinnen und Senioren haben wie z.B. Ortsverwaltungen, Handwerker, Kirchengemeinden usw.  Aus solchen Kontakten können sich dann durchaus auch Fragen nach Informationen zu Hilfs- und Beratungsangeboten ergeben.

Die Herausgabe des Wegweisers  hat eine lange und gute Tradition. Er hat sich als  Nachschlagewerk bewährt und soll dabei helfen,  sich einen Überblick über die große Zahl von Angeboten für ältere Menschen des Kreises Tübingen zu verschaffen. Auch soll er dabei behilflich sein, aus der Fülle der Angebote, das Passende auszuwählen

Der Kreisseniorenrat hofft, dass auch die neue Ausgabe des Wegweisers wieder zu einem Wegbegleiter der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger des Kreises Tübingen, ihrer Angehörigen, Rat gebenden Freunde und Bekannten sowie von Institutionen und Dienstleistern, die am Ort älteren Menschen helfen und sie unterstützen wollen, wird.

Der Wegweiser lebt von der Aktualität seiner Informationen. Für Mitteilungen von Änderungen oder neuen Angeboten ist der Kreisseniorenrat  daher sehr dankbar.

Die  Kreissparkasse Tübingen hat den Druck des Wegweisers finanziell gefördert.

Der Wegweiser kann gegen eine Schutzgebühr von 1,00 Euro im Sekretariat des Kreisseniorenrats Tübingen Schmiedtorstraße 2, 72070 Tübingen, Tel.: 07071 / 9 20 88 67 abgeholt werden.  - Bürozeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch von 9.00 – 12 00 Uhr -. Auf Wunsch wird er auch gegen Erstattung der Portogebühr 1,45 Euro zugesandt. 

Presseinformation vom 14. Dezember 2010

Anliegen des Kreisseniorenrats Tübingen zur Landtagswahl 2011

Am 27. März 2011 wird  in Baden-Württemberg der Landtag  neu gewählt.

Wegen der engen Verzahnung von Seniorenarbeit und Landespolitik bringt der Kreisseniorenrat  seine  Anliegen  -  soweit  sie  einen  Bezug  zur  Landespolitik

haben – in die Landtagswahl 2011 ein. Diese Anliegen wurden vom Vorstand des Kreisseniorenrats am 13. Dezember 2010 beschlossen.

Für den Kreisseniorenrat Tübingen liegen im Kreis Tübingen in  der kommenden Landtags-Wahlperiode (2011 – 2016)  maßgebliche  Handlungsaufgaben der Seniorenarbeit mit einem Bezug zur Landespolitik in den Handlungsfeldern

  • Wohnen im höheren Lebensalter
  • Pflege, medizinische und geriatrische Versorgung
  • Wirtschaft 60+
  • Bürgerschaftliches Engagement

Aus der Sicht des Kreisseniorenrats sind in diesen Handlungsfeldern insbesondere folgende Handlungsaufgaben umzusetzen:

Wohnen im höheren Lebensalter

  • Unterstützung des Anliegens älterer Menschen, möglichst lange selbständig in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können;

      dazu gehören insbesondere die

        -  Beachtung des Grundsatzes der barrierefreien Gestaltung des

           Wohnraums und seiner Umgebung

        -  Erhöhung des Zuschusses der Pflegeversicherung zum barrierefreien

           Umbau des Wohnraums von zur Zeit 2 557 €

        -  Erhaltung und Förderung der örtlichen Infrastruktur

        -  Suche nach innovativen Mobilitätskonzepten

        -  Förderung von Seniorennetzwerken zur gegenseitigen Hilfe

  • Unterstützung neuerer Formen des Wohnens im höheren Lebensalter wie z B.

            - Betreutes Wohnen daheim

      - Gemeinschaftliches, selbstorganisiertes Wohnen – auch für Seniorinnen und Senioren mit geringerem  Einkommen

  • Förderung von Forschung, Entwicklung und Anwendung auf dem Gebiet technischer Assistenz-Systeme (AAL) für ein autonomes und sicheres Leben daheim;
  • dabei Zusammenarbeit mit der Universität Tübingen insbesondere im Rahmen der HELP* Initiative

     *HELP = Helping the Elderly to enjoy Long comPlete lives

Pflege, medizinische und geriatrische Versorgung

  • Überarbeitung des  Landes-Geriatriekonzepts 2001
  • Sicherung der Hausärzteversorgung im ländlichen Raum, Vermeidung einer ärztlichen Unterversorgung
  • Unterstützung der Bemühungen um die Gewinnung von Pflegepersonal, Aufwertung dieses Berufstandes, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf    

Wirtschaft 60+

  • Ausschöpfung der Möglichkeiten des Wirtschaftsfaktors „Alter“ und seines  Marktpotenzials durch  Förderung von Initiativen zur Entwicklung und zur Produktion  nutzerfreundlicher  attraktiver Produkte und Dienstleistungen
  • Stärkung von Verbraucherrechten  und  des  Verbraucherschutzes älterer Menschen
  • Nutzung der Potentiale älterer ArbeitnehmerBürgerschaftliches Engagement
  • Unterstützung und Förderung des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements von Seniorinnen und Senioren
  • Flexible Ausgestaltung der neuen Freiwilligendienste
  • Vorbereitung auf die nachberufliche Lebensphase

Zusammenarbeit mit politischen und administrativen Institutionen

Da die genannten Handlungsaufgaben einen Bezug zur Landespolitik haben, ist zu ihrer Umsetzung eine Vernetzung mit den politischen und administrativen Institutionen des Landes hilfreich. Der Kreisseniorenrat ist daher sehr an einem guten Kontakt zu den politischen Vertretern des Kreises Tübingen im Landtag von Baden-Württemberg interessiert. Zu seinen Anliegen gehört deshalb auch die

  • Fortsetzung des Dialogs mit den Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Tübingen

Zur Frage einer engen politischen und administrativen Vernetzung weist der Kreisseniorenrat auch auf die „Gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und des Landesseniorenrats zur Arbeit  von Kreis-, Stadt- und Ortsseniorenräten in Baden-Württemberg“ aus dem Jahr 2003 hin.

Podiumsdiskussionen mit  Wahlkreis-Kandidatinnen und -Kandidaten

Der Kreisseniorenrat ist sehr an den Überlegungen und Zielsetzungen der  Kandidatinnen und Kandidaten und ihrer Parteien zur  Seniorenpolitik in der kommenden Wahlperiode (2011 – 2016) interessiert.  Er bereitet hierzu  eine Podiumsdiskussion für den Wahlkreis Tübingen vor.

Da die  Gemeinden Dußlingen, Gomaringen, Nehren, Kirchentellinsfurt und Kusterdingen mit  zusammen 15% der Kreisbevölkerung nicht zum Wahlkreis Tübingen, sondern zum Wahlkreis Reutlingen gehören, wird es  auch für diesen Teil des Kreises Tübingen  eine entsprechende Podiumsdiskussion –  in diesem  Fall mit den Kandidatinnen und Kandidaten des Wahlkreises Reutlingen -  geben.

Zu diesen beiden Podiumsdiskussionen  wird der Kreisseniorenrat eigens einladen.

Presseinformation vom 22. November 2010

Dezentrale Elemente und lokale Bürgernähe beim Verbraucherschutz in Baden-Württemberg - Kreisseniorenrat Tübingen richtet Beratungsstelle für Verbraucherschutz im Kreis Tübingen ein

Ein Merkmal der Organisationsstruktur des Verbraucherschutzes ist seine  Zentralität. Diese Zentralität ist von der Sache her gerechtfertigt. Um überhaupt mitreden, aufklären  und auf Übervorteilungen oder sogar Betrügereien  aufmerksam machen zu können, ist sehr viel Fachwissen erforderlich. Dieses Wissen zu erwerben, zu vermehren und dann durch Publikationen weiterzugeben, kann allein schon aus Kostengründen nur von zentraler Stelle aus erfolgen.

Dieser, sich aus der Sache  ergebende Aspekt der Zentralität  ist jedoch nur die eine Seite des Verbraucherschutzes. Er bedarf der Ergänzung durch das Prinzip der lokalen Bürgernähe.

Auf der Internetseite « Verbraucherpolitik »  des baden-würtembergischen Verbraucherministeriums heißt es hierzu  «Gute Verbraucherpolitik braucht einen engen Kontakt zum Bürger».

 Aus dieser Aussage ergibt sich der Auftrag, Verbraucherinnen und Verbrauchern bei ihren Verbraucher-Entscheidungen bürgernah  – und das heißt immer auch möglichst vor Ort  -  helfend zur Seite zu stehen. Dies gilt namentlich für Seniorinnen und Senioren.

Jeder Bürger kann sich in den zahlreichen Veröffentlichungen von Verbraucherschutz-Institutionen, insbesondere der Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest, aber auch  im Internet, in einschlägigen Sendungen des Fernsehens und häufigen Zeitschriften- und  Zeitungsartikeln zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen  informieren. Ferner gibt es die  Beratungsangebote der Verbraucherzentralen oder auch  Beratungen im Rahmen von Telefonaktionen, wie sie zu verschiedenen Verbraucherthemen von Zeit zu Zeit von Tageszeitungen angeboten werden. 

Wer eine ausführliche persönliche Beratung wünscht, kann sich an die Sprechstunden der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart wenden.

Die Verbraucherzentrale unterhält im Land mehrere örtliche Beratungsstellen. Allerdings ist das Netz  dieser der örtlichen Beratungsstellen   nicht sehr dicht. So existieren im Regierungsbezirk Tübingen nur die beiden  örtlichen Beratungsstellen Ulm und  Friedrichshafen.

In der Region Neckar Neckar-Alb mit den Kreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb hat die Verbraucherzentrale  an Stelle von örtlichen Beratungsstellen nur jeweils eine  „Infothek“ zur Selbstinformation eingerichtet. Die Infotheken bestehen aus einer Regalwand mit über 50 Themenordnern mit Informationen zu den verschiedenen verbraucherrelevanten Fachsparten. Standorte dieser Infotheken sind die Stadtbibliotheken in Albstadt, Reutlingen und Tübingen. Eine Beratung wird an den Standorten der Infotheken nicht angeboten.

Von älteren Menschen kann man nicht unbedingt erwarten, dass sie sich in einer Infothek alle benötigten  Verbraucher-Informationen selbst zusammensuchen.  Ein  persönlicher   Ansprechpartner am Ort, der  weiter hilft und  weiter vermittelt, dürfte gerade für ältere Menschen hilfreich sein. Ein solcher Service käme   auch  anderen Altersgruppen zu Gute.

Der Kreisseniorenrat Tübingen sieht es als seine Aufgabe an, hier eine Lücke zu schließen. Er richtet deshalb eine Beratungsstelle für Verbraucherschutz  im Kreis Tübingen ein.

Diese Beratungsstelle bietet an, im persönlichen Gespräch am Ort

  • bei Fragen des Verbraucherschutzes beratend weiter zu helfen und – falls erforderlich – weiter zu vermitteln;
  • Verbraucher-Informationen transparenter zu machen.

Darüber hinaus soll im Rahmen des Projekts die regionale Öffentlichkeit  auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen über allgemein interessierende aktuelle Verbraucheranliegen informiert werden.

 

Die Beratungsstelle folgt den 4 Leitlinien

  • Einfügen eines dezentral-ortsnahen Elements in das aus gutem Grund vom Grundsatz her zentral ausgerichtete System des Verbraucherschutzes mit dem Ziel, lokale Bürgernähe beim Verbraucherschutz herzustellen.
  • Verbraucherschutz auf der örtlichen/regionalen Ebene ist ein weiteres Aktions- feld für das freiwillige Bürgerschaftliche Engagement. Dieses Engagement ermöglicht das  Wahrnehmen von Verbraucherinteressen am Ort / in der Region.
  • Seniorinnen und Senioren nehmen eine brachliegende gesellschaftlich nützliche und bedeutende Aufgabe selbst in die Hand. Sie warten nicht ab, bis „der Staat“ etwas tut.

 

Die von einer Seniorenorganisation getragene und selbstorganisierte Beratungsstelle steht nicht nur älteren Menschen, sondern allen Generationen offen.

Presseinformation vom 08. Januar 2010

Wegweiser 2009 des Kreisseniorenrats für Seniorinnen und Senioren Dichtes Unterstützungs- und Hilfsnetz im Kreis Tübingen

Der Kreisseniorenrat Tübingen legt zu Beginn des Jahres 2009 eine Neuauflage seines Wegweisers für Seniorinnen und Senioren im Kreis Tübingen vor. Auf insgesamt 94 Seiten wurden die vielfältigen Formen und Angebote der helfenden und unterstützenden Seniorenarbeit im Landkreis zusammengestellt. Zur besseren Lesbarkeit und Übersicht wurde für den neuen Wegweiser das Format DIN A 4 gewählt.

Der Kreisseniorenrat sieht es als seine Aufgabe an, mitzuhelfen, im Kreis Tübingen die Lebensqualität älterer Menschen zu sichern. Der Wegweiser als Informationsquelle dient diesem Ziel.

Die Herausgabe des Wegweisers hat eine lange und gute Tradition. Er hat sich als Nachschlagewerk bewährt und soll helfen, wenn es gilt, sich einen Überblick über die große Zahl von Angeboten für ältere  Bürgerinnen und Bürger des Kreises Tübingen zu verschaffen. Auch soll er dabei behilflich sein, aus der Fülle der Angebote, das Passende auszuwählen.

Im Wegweiser spiegelt sich das Unterstützungs- und Hilfsnetz für ältere Menschen  im Kreis Tübingen wider. Er zeigt, dass dieses Netz eng geknüpft ist. Dieses Netz muss allerdings gepflegt und seine Tragfähigkeit laufend geprüft werden. Wo sich herausstellt, dass es noch zu dünn ist, müssen seine Maschen verstärkt werden. Dies erfordert ein zukünftiges mehr systemisch ausgerichtetes  Denken und Handeln bei der Organisation der unterstützenden und helfenden Seniorenarbeit. Hieraus ergibt sich ein Bezug des Wegweisers zu den Zielsetzungen des  Kreisseniorenplans, der sich zurzeit in seiner letzten Aufstellungsphase befindet.

Der Kreisseniorenrat gibt seinen Wegweiser in gedruckter Form heraus und wird ihn künftig als elektronisch gespeichertes Datenwerk (E-Ausgabe) weiterführen. Dadurch kann er  stets auf den neuesten Stand gebracht und jederzeit per E-Mail weiter gegeben werden.

Wegen der Informationsfülle des Wegweisers, dessen Inhalt durchaus noch Lücken aufweisen kann, wird sich der Kreisseniorenrat mit weiteren Zugangsmöglichkeiten zum Inhalt des Wegweisers befassen. Zu denken ist hier beispielsweise an  seine Weiterentwicklung  zu einer interaktiven Datenbank.

Ferner geht es dem Kreisseniorenrat auch um  die Frage der Gewinnung von weiteren Multiplikatoren, die vor Ort auf den Wegweiser als Datenwerk der unterstützenden und helfenden Seniorenarbeit aufmerksam machen und ratsuchenden älteren Menschen dabei helfen, sich in der Vielzahl der Angebote zurecht zu finden. D.h. es geht letztlich auch um die Information über die Information.

Der Kreisseniorenrat hofft, dass auch die neuen  Auflage des Wegweisers wiederum zu einem Wegbegleiter der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger des Kreises Tübingen und ihrer Angehörigen, ratgebenden Freunde und Bekannten sowie aller Institutionen und Dienstleister, die sich vor Ort um ältere Menschen sorgen und ihnen helfen wollen, wird.

Presseionformation vom 11. Februar 2010

Interessen von Heimbewohnern sichern Kreisseniorenrat Tübingen will Heimbeiräte unterstützen

Der Vorstand des Kreisseniorenrats Tübingen hat am 08. Februar 2010 den Entwurf einer Verordnung des Sozialministeriums  über die Mitwirkung der Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs (Landesheimmitwirkungsverordung) beraten.

Das Heimgesetz des Landes räumt den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen das Recht auf eine Mitwirkung bei der Gestaltung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse und eine Interessenvertretung ein. Die Verodnung formt dieses Recht aus.

Nach der Verordnung erfolgt die Interessenvertretung der Heimbewohner durch einen Heimbeirat. Da wegen hohen Alters, zunehmender Pflegebedürftigkeit und Mehrfach- Erkrankungen der Heimbewohner die Bildung von Heimbeiräten nicht immer gewährleistet ist, sieht die Verordnung als Ersatzlösung die Bildung eines Ersatzgremiums oder – falls auch dieses nicht zustande kommt - die Bestellung eines Heimfürsprechers durch die Heimaufsichtsbehörde (im Kreis Tübingen das Landratsamt) vor.

Der Kreisseniorenrat Tübingen begrüßt die vorgesehenen Regelungen zur Umsetzung und Sicherung der Mitwirkungsrechte der Heimbewohner. Er betont den großen Schritt vom einstigen «Insassen einer Anstalt mit vorgegebener strenger Hausordnung» hin zum Heimbewohner mit gesetzlich garantierten partizipatorischen Rechten.

Der Kreisseniorenrat verkennt nicht die Probleme, die sich bei der Wahrnehmung dieser Rechte auf Grund  von altersbedingten Einschränkungen vieler Heimbewohner ergeben. Umso wichtiger ist es deshalb, dass sich Angehörige oder Vertrauenspersonen etwa aus dem Bereich der Seniorenvertetungen der Interessen der Heimbewohner annehmen. Die Verordnung lässt es jedenfalls zu, dass Personen aus diesem Kreis für den Heimbeirat kandidieren und damit auch gewählt werden können. Die Seniorenvertretungen im Kreis Tübingen sind bereit, sich dieser Aufgabe zu stellen.

Der Kreisseniorenrat sieht in den Heimbeiräten bzw. wenn diese nicht mehr zustande kommen sollten, auch in Ersatzgremien und  Heimfürsprechern wichtige Mitgaranten der Heim- und Pflegequalität. Nicht zuletzt können durch sie hausinterne Probleme frühzeitig geklärt und bereinigt werden.  Sie  tragen damit dazu bei, Mißstände in einzelnen Heimen, auf die in den Medien hingewiesen wird, zu vermeiden. Die Heimleitungen und die Heimträger sollten deshalb schon von sich aus ein großes Interesse an arbeitsfähigen Heimbeiräten bzw. gegebenfalls auch an Ersatzgremien und Heimfürsprechern haben. Allerdings sind Konflikte zwischen dem Heimbeirat und der Heimleitung auch nicht auszuschließen. Für solche Fälle empfiehlt der Kreisseniorenrat zur Konflikt- schlichtung die Einrichtung einer Ombudsstelle.

Heimbeiräte sind oft mit Fragen und Problemen befasst, für deren Lösung Informationen oder ratgebende Unterstützung von einer externen, unabhängigen und fach- und sachkundigen Stelle hilfreich sein können. Die Verordnung weist hierauf ausdrücklich hin. Der Kreisseniorenrat will die Heimbeiräte  bei ihrer verantwortungs- vollen Aufgabe unterstützen. Er hat hierzu bereits eine Beratungsstelle mit Sachverständigen aus den Bereichen Medizin und Gerontopsychiatrie  sowie aus dem kaufmännischen und dem juristischen Bereich eingerichtet.

Presseinformation vom 05.Juli 2010

Unterstützung pflegender Angehöriger durch freiwillige Pflegebegleiter Kreisseniorenrat wirbt für bürgerschaftlichen Beistand

Der Vorstand des Kreisseniorenrats Tübingen hat beschlossen, sich am landesweiten Projekt „Freiwillige Pflegebegleiter“ zu beteiligen. Diese Pflegebegleiter  sollen als bürgerschaftlich tätige Vertrauenspersonen pflegende Angehörige unterstützen, um ihnen in  schwierigen Alltagssituationen zur Seite zu stehen.

Nach dem Kreisseniorenplan 2009 werden von den rd. 3500 pflegebedürftigen Einwohnern des Kreises Tübingen rd. zwei Drittel, das sind rd. 2100 Personen,  im häuslichen Bereich gepflegt. In der überwiegenden Zahl der Fälle übernehmen Angehörige – mit oder auch ohne Unterstützung durch ambulante Pflegdienste -  die häusliche Pflege.
 
Das Statistische Landesamt hat vorausberechnet, dass sich im Zuge der demographischen Entwicklung im Kreis Tübingen die Zahl der pflegbedürftigen Einwohner voraussichtlich um weitere 1 400 Personen erhöhen wird. Aus der pflegepolitischen Vorgabe „ambulant vor stationär“ folgt, dass auch die Zahl der häuslichen Pflegefälle entsprechend zunehmen wird.

Wer bei gegebenen äußeren Voraussetzungen bereit ist, die Mühen auf sich zu nehmen, Angehörige im Kreis der Familie zu pflegen, verdient großen Respekt. Nicht selten führt die  häusliche Pflege  zu Verausgabungen und Überforderungen mit der Folge von starken physischen und psychischen Belastungen. Diese können so zunehmen, dass die Pflegenden selbst krank werden oder auch wegen der zeitlichen Inanspruchnahme am allgemeinen sozialen Leben nicht mehr teilnehmen können und in eine Isolation geraten. Mit Hilfe von Pflegebegleitern soll nunmehr in solchen Fällen eine solidarische Unterstützung und Entlastung erwirkt werden.

Pflegebegleiter sind freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich darum bemühen, pflegende Angehörige  durch niederschwellige Hilfen sowohl konkret tätig als auch emotial zu unterstützen. Als Beispiele seien genannt:

● im persönlichen Gespräch mit pflegenden Angehörigen klären  welche  
   Fragen und Probleme bei einer häuslichen Pflege bestehen

● auf Hilfen zur Planung der Pflege und Gestaltung des Pflegealltags
   hinweisen bzw. solche Hilfen vermitteln

● eigene Pflegeerfahrungen weitergeben

● die Pflegetätigkeit der Angehörigen würdigen und sie ermutigen

● Aktivitäten und Maßnahmen initiieren, die Kontakte und Würdigungen von
   Pflegenden ermöglichen sowie ein pflegefreundliches Klima im sozialen
   Umfeld unterstützen.

Pflegebegleiter sollen keine pflegerischen Aufgaben übernehmen. Vielmehr sollen  sie als helfende Begleiter den pflegenden Angehörigen zur Seite stehen und ihnen das Gefühl vermitteln, insbesondere bei stark belastenden Pflegesituationen nicht allein zu sein.

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert eine entsprechende Vorbereitung und Schulung.

Die Novellierung des Sozialgesetzbuchs durch das Pflege-Weiterentwicklungs-Gesetz vom 01.07.2008 hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung des Aufbaus bzw. des Ausbaus des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege geschaffen. Die Pflegekassen, das Land und die Kommunen stellen nunmehr hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung.

Das Sozialministerium hat den Landesseniorenrat damit beauftragt, für die Pflegebegleitung eine landesweite Beratungs- und Vermittlungsagentur einzu- richten. Der Landesseniorenrat seinerseits hat bei den Seniorenräten um eine aktive Unterstützung des Projekts geworben und sie aufgefordert, sich des Themas anzunehmen.

Der Kreisseniorenrat Tübingen sieht sich nicht zuletzt auch deshalb in der Pflicht, weil der Landkreis für die Förderung von niederschwelligen Betreuungsangeboten und von Strukturen der Selbsthilfe und des Ehrenamts in der Pflege für das laufende Haushaltsjahr einen Betrag von 30 000 € bereitgestellt hat. Diese Förderzusage zeigt, welch großen Stellenwert der Landkreis der häuslichen Pflege beimisst und wie wichtig er das Anliegen nimmt, pflegende Angehörige durch bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen.
    
Zunächst geht es  darum, die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Als ersten Schritt hat jetzt der Kreisseniorenrat beim Landratsamt einen Antrag auf eine finanzielle Förderung des Projekts gestellt. Das Landratsamt hat bereits seine Zustimmung signalisiert.

Darauf wird die Bestellung und Qualifizierung von 2 Projektverantwortlichen, die als Tandem die Aufgabe haben, Pflegebegleitergruppen im Kreis Tübingen aufzubauen und zu unterstützen.

Daran schließt sich die Gewinnung von Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleitern und deren Vorbereitung auf ihren Einsatz durch ein Schulungsprogramm an.

Weitere Aktionen werden Informationsveranstaltungen, der Aufbau lokaler Projektpartnerschaften sowie die Qualitätssicherung sein.

Die Qualifizierung der Projektverantwortlichen und  die Schulung der Pflegebegleiter liegt in den Händen des Paritätischen Bildungswerks Baden-Württemberg.

 
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